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Es drohen Strafen bis zu 15.000 €

Seit dem 01.05.2014 besteht die allgemeine Pflicht, einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Dies gilt für Makler genauso wie für Privatleute, bei Vermietung ebenso wie bei dem Verkauf. Dem Energieausweis bietet Informationen hinsichtlich der Ausweisart (Verbrauch/Bedarf), Energiekennwert, Energieklasse, Brennstoff und das Baujahr. Diese Informationen sind für Interessenten besonders hinsichtlich des Verbrauchs interessant. Die Gültigkeit eines Energieausweises ist mit 10 Jahren schon sehr lang, bei Immobilien die jedoch oftmals langjährig im Besitz sind, vergeht auch diese Zeit oftmals sehr schnell. Das Resultat: Ein neuer Energieausweis muss erstellt werden. Schon bei Inseratsanzeige müssen notwendige Angaben gemacht werden und bei der ersten Besichtigung vorgelegt werden. Verfehlt ein Makler oder Eigentümer dies, drohen Strafen bis zu 15.000 €. Viele ähnliche Fallstricke, die bei einem privaten Verkauf oder Vermietung schlichtweg vergessen werden, können mit einer Beauftragung eines Maklers umgangen werden.

Unsere Kunden erhalten bei Auftragserteilung einen kostenfreien, neuen Energieausweis* mit einer Gültigkeit von 10 Jahren innerhalb von 48 Stunden.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme

*Aktion vorerst begrenzt bis zum 31.03.2021